Keno-Gewinn versteuern?

Keine Steuerpflicht in Deutschland

In Deutschland sind Glücksspielgewinne generell nicht steuerbar, sodass Sie Ihren Keno-Gewinn nicht mit dem Finanzamt teilen müssen. Spätere Erträge, die Sie mit der Anlage Ihres Gewinnbetrages erzielen, unterliegen erwartungsgemäß der üblichen Versteuerung wie der Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen.

Vorsicht vor der Schenkungsteuer

Wenn Sie Ihren Keno-Gewinn mit anderen teilen, droht jedoch die Verpflichtung zur Zahlung der Schenkungsteuer. Diese gilt selbstverständlich nicht für die Überweisung von Gewinnanteilen bei einer Spielgemeinschaft. Dass die meisten Online-Anbieter eine solche auf ihren Seiten verbieten, ist für das Finanzamt unerheblich.

Sie müssen aber glaubhaft machen, dass Ihre Überweisung keine Schenkung, sondern tatsächlich die Auszahlung des ihrem Spielpartner zustehenden Gewinnanteils darstellt. Idealerweise hat dieser seinen anteiligen Spieleinsatz zuvor ebenfalls auf ihr Konto überwiesen. Grundsätzlich ist den Finanzämtern bekannt, dass Mitspieler ihre Keno-Einsätze bevorzugt bar zahlen, sodass sie den Gewinnanteil als Verwendungszweck auf ihrer Banküberweisung als ausreichende Widerlegung einer angenommenen Schenkung akzeptieren.

Steuerpflicht für ausländische Spielteilnehmer

In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nehmen nicht online, sondern über eine grenznah gelegene stationäre Annahmestelle viele Einwohner der Niederlande an der Keno-Lotterie teil. Das niederländische Steuerrecht schreibt vor, dass diese ihre im Ausland erzielten Spielgewinne dem Finanzamt melden und mit dem für inländische Lotterien üblichen Satz versteuern müssen.